Von der Erfassung bis zur Elimination
Das Projekt „Beste verfügbare Technik (BVT) zur Minderung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Abwasser von Chemisch-Physikalisch-Behandlungsanlagen (CP-Behandlungsanlagen) für gefährliche Abfälle in Gewässer“ sieht vor, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minimierung des Eintrages von relevanten Spurenstoffen in Gewässer aus CP-Behandlungsanlagen zu beschreiben. Als relevante Spurenstoffe werden anthropogene organische Stoffe, die in sehr geringen Konzentrationen in Gewässern vorkommen, definiert. Spurenstoffe stammen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen und Produkten wie z. B. Bioziden, Human- und Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Industriechemikalien oder Körperpflege- und Waschmitteln.
Chemisch-Physikalische-Behandlungsanlagen dienen der Aufbereitung von überwiegend gefährlichen flüssigen Abfällen. Im Rahmen dieses Projektes werden nur gefährliche Abfälle betrachtet, die flüssig bis schlammartig sind und einen relativ hohen Wassergehalt oberhalb von 80 Massen-% aufweisen. Durch die physikalisch-chemische Behandlung werden die eingehenden Abfälle, die sowohl flüssig als auch fest vorliegen können, umgewandelt. Die flüssigen Rückstände werden dann nicht mehr als Abfälle, sondern als Abwässer bezeichnet und unterliegen rechtlich betrachtet nicht mehr dem Abfallregime. Es gelten somit andere Vorschriften / Verordnungen (u.a. Bundesimmissionsschutzgesetz, Industrieemissionsrichtlinie, Abwasserverordnung und kommunale Abwassersatzungen). Somit besitzt die CP-Anlage als Hauptziel die Umwandlung von gefährlichen in ungefährlichen Stoffen, sowie ihre möglichst vollständige Elimination.
Die Rolle des FiW
Die Aufgabe des FiW ist die Durchführung einer ausführlichen Recherche bezüglich der deutschen CP-Behandlungsanlagen für folgende Punkte: