Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

FiW überarbeitet Gebührenmodell mit Starkverschmutzerzuschlag für die Stadt Freiburg

Neues Gebührenmodell berücksichtigt aktuelle Entwicklungen

Die Veranlagung der Schmutzwassergebühren unterliegt als hoheitliche Aufgabe der Kommunen bestimmten Anforderungen und ist regelmäßig fortzuschreiben. Nach anfänglicher Prüfung der bisherigen Veranlagungsmethodik aus den 1990er Jahren empfahl das FiW der Stadt Freiburg eine grundlegende Überarbeitung des kommunalen Gebührenmodells und damit eine Anpassung an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen. Das Ziel ist hierbei eine transparente und verursachergerechte Gebührenveranlagung. Im Ergebnis wurde eine neue Berechnungsformel entwickelt, die ab dem kommenden Jahr zur Umlage der Schmutzwassergebühren angewendet wird.

Für die Prüfung der bisherigen Berechnungsformel wurden alle im Zusammenhang stehenden vorliegenden Dokumente gesichtet und in Bezug auf die Erfüllung aktueller rechtlicher und technischer Vorgaben geprüft. Insbesondere Entwicklungen der zugrundeliegenden technischen Regelwerke und gerichtliche Entscheidungen zum Starkverschmutzerzuschlag in den vergangenen Jahren wurden durch das Modell aus den 1990er Jahren jedoch nicht mehr ausreichend abgebildet. Aus diesem Grund empfahl das FiW der Stadt Freiburg eine grundlegende Überarbeitung der Veranlagungsmethodik inklusive einer differenzierten Herleitung und Dokumentation der Berechnungsformel.

Hierfür wurde zunächst im Austausch mit dem Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht eine detaillierte Betrachtung der Kläranlagenverfahrenstechnik durchgeführt. Dies diente dazu, die für die Kostenentstehung relevanten Schmutzparameter anhand der spezifischen Gegebenheiten vor Ort zu identifizieren und die entstehenden Kosten den Parametern zuzuordnen. Parallel wurde eine Messrichtlinie erarbeitet, die die im Zusammenhang mit der Erhebung des Starkverschmutzerzuschlags geltenden Regelungen formuliert. So wurden u.a. Regelungen zu Art und Häufigkeit der Probenahme, Ermittlung repräsentativer Jahreswerte, Umgang mit besonderen Betriebszuständen und schließlich die neue Berechnungsformel in Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg festgelegt. In die Entwicklung der Berechnungsformel gingen dann auch die Erkenntnisse aus der Kostenermittlung und -zuordnung der Verfahrenstechnik ein.

Um eine Prognose der Entwicklung der Starkverschmutzerzuschläge für die Kommune und die Sicherstellung der Gebührenstabilität zu ermöglichen, wurden anschließend Vergleichsrechnungen in Bezug auf die bisherigen Schmutzwassergebühren für die betroffenen Indirekteinleiter durchgeführt. Da es hier zwangsläufig sowohl zu positiven als auch negativen Veränderungen in der Gebührenhöhe kommt, wurden diese fachlich begründet, um eine Akzeptanz der betroffenen Betriebe zu gewährleisten.

Als Ergebnis hat die Stadt Freiburg nun eine der aktuellen Rechtsprechung und allen technischen Regelwerken entsprechende Berechnungsformel zur Veranlagung der Schmutzwassergebühren erhalten und satzungsgemäß verankert. Durch die begleitende Messrichtlinie und ausführliche Herleitung und Dokumentation der Formelentwicklung wird in der Kommune nun eine aktualisierte, transparente und verursachergerechte Schmutzwassergebührenveranlagung umgesetzt.