Starkverschmutzerzuschlag für die Stadt Wegberg
Einführung eines Gebührenmodells zur verursachergerechten Abwassergebührenveranlagung
Die Stadt Wegberg betreibt zwei Kläranlagen (KA) im Stadtgebiet, die KA Wegberg und die KA Arsbeck-Dalheim. Die KA Wegberg wurde als Anlage zur gemeinsamen biologischen Behandlung industrieller und häuslicher Abwässer konzipiert und wird neben kommunalem Abwasser maßgeblich von Industrieabwässern beeinflusst. Das FiW hat die Einleit- und Gebührensituation der Stadt Wegberg im Verlauf der Jahre begleitet. Schließlich wurde das FiW damit beauftragt, für die Gebührensatzung der Stadt Wegberg ein geeignetes Modell zur Erhebung von Starkverschmutzerzuschlägen zu erarbeiten. Mit der rechtskonformen Integration in die Satzung wurde die Kommunal Agentur NRW beauftragt.
