VERURSACHERGERECHTE KOSTENVERTEILUNG IN DER WASSERWIRTSCHAFT
Die Veranlagung von Gebühren und Beiträgen in der Wasserwirtschaft unterliegt zahlreichen Anforderungen, die einerseits aus wasserrechtlichen andererseits aus abgabenrechtlichen gesetzlichen Regelungen resultieren. Bei unserer Begleitung von Kommunen und Verbänden bei der Entwicklung von Modellen zur Umlage von Kosten in die Gebühren- bzw. Beitragsberechnung steht insbesondere die verursachergerechte Verteilung von Lasten im Fokus.
Die wissenschaftliche Begleitung von Prozessen zur Erarbeitung und Optimierung von Veranlagungsregeln beginnt mit einer Analyse der aktuellen Situation und der Ermittlung des Handlungsbedarfs. Hierzu werden vorhandene Daten gezielt aufbereitet und bewertet. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, ob sich wasserwirtschaftliche, technische oder rechtliche Anforderungen und Rahmenbedingungen und damit ggf. die Kosten- und Nutzungsstrukturen geändert haben. Fragen der Gebühren- und Beitragsveranlagung bearbeiten wir insbesondere für die Bereiche Abwasserentsorgung und Gewässerbewirtschaftung und unterstützen Kommunen und Verbände in diesem Zusammenhang auch bei der Durchführung begleitender Arbeitskreise und der Information von Bürgern und Mitgliedern.
Eine regelmäßige Überprüfung der Veranlagungsmodelle vor dem Hintergrund einer verursachergerechten Kostenverteilung kann einen wertvollen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Wasserwirtschaft leisten.
Kommunen erheben in der Regel Abwassergebühren auf Grundlage des Frischwassermaßstabs, der eine rein volumenabhängige Veranlagung vorsieht. Dieser Maßstab wird jedoch dem Anspruch einer verursachergerechten Veranlagung nicht immer gerecht. Wenn gewerbliche/industrielle Indirekteinleiter, deren Abwässer sich teilweise wesentlich von den häuslichen Abwässern unterscheiden, einen nicht unerheblichen Anteil von mindestens 10 % der Gesamtschmutzwassermenge ausmachen, ist der Frischwassermaßstab ggf. nicht mehr geeignet, das Verursacherprinzip angemessen abzubilden. In diesen Fällen ist ein Gebührenmodell unter Berücksichtigung von sogenannten Starkverschmutzerzuschlägen zu entwickeln, das die Schmutzwasserzusammensetzung und die damit einhergehende Belastung der Kläranlagen von unterschiedlichen Indirekteinleitern entsprechend berücksichtigt. Dies mit dem Ziel, die häuslichen Abwässer im Vergleich zu den höher belasteten industriellen Abwässern nicht über Gebühr zu belasten.
Zunehmend stehen Kommunen vor der Aufgabe, Gebührensatzungen für den Bereich der Gewässer zu erlassen. Die Kommunen können jedoch nur den Anteil der Gewässerunterhaltungskosten umlegen, der dem Erhalt und der Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss dient. Kosten der Gewässerunterhaltung, die zur ökologischen Entwicklung des Gewässers beitragen, sind dagegen in der Regel nicht unmittelbar gebührenfähig und dementsprechend in der Ausgestaltung des Gebührenmodells zu berücksichtigen. Eine verursachergerechte Kostenverteilung verlangt überdies eine Betrachtung der jeweiligen Einflüsse auf die zu unterhaltenden Gewässer und den dadurch entstehenden Kosten.
In NRW sind bspw. große Gebiete signifikant durch die Abbautätigkeiten des Bergbaus geprägt. Die hierdurch eingetretenen Senkungen stellen besondere Herausforderungen für die Gewässerbewirtschaftung und damit auch für die Entwicklung von Modellen für eine gerechte Kostenverteilung dar.